Die Optionen der Sterbebegleitung stellen den Sterbenden vor die Wahl zwischen einem wahrscheinlich früheren Tod bei besserem Wohlbefinden oder einem längeren Leben mittels einer aggressiven Therapie, die Unwohlsein und Abhängigkeit erhöht. Eine Person, die an einer schweren Lungenkrankheit stirbt, könnte z. B. mithilfe eines Beatmungsgeräts länger leben. Die meisten Menschen empfinden Beatmungsgeräte als sehr unangenehm und verlangen häufig nach starker Sedierung.
Manche Sterbende und ihre Familien entscheiden sich möglicherweise dafür, eine Behandlung auszuprobieren, die das Überleben verlängern könnte, selbst wenn diese Behandlung Beschwerden oder erhebliche Kosten verursacht. Anstelle von Behandlungen beschließen manche Angehörige, die Versorgung ganz auf lindernde Maßnahmen auszurichten, damit der Betroffene nicht leiden muss und den verdienten Abschluss finden kann, bevor er aus dem Leben scheidet. Persönliche Überzeugungen, Werte und religiöse Ansichten werden wichtig, wenn der Sterbende vor solchen Entscheidungen steht.
Sondenernährung
Sterbende Menschen können kurz vor dem Tod oft nicht mehr essen und trinken. Die Zufuhr von Nahrung und Wasser mittels einer Sonde (künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr) trägt in der Regel nicht dazu bei, dass sich der Sterbende besser fühlt (siehe Appetitlosigkeit) oder bedeutend länger am Leben bleibt. Ernährungssonden können Unwohlsein verursachen und sogar zu einem früheren Tod führen. Je nach Art der Ernährungssonde zählen zu ihren Nebenwirkungen eine Aspirationspneumonie und manchmal Schmerzen durch die Sonde selbst. Der Patient kann solche Maßnahmen bereits im Vorfeld untersagen. Das kann mit einer schriftlichen Vorausverfügung geschehen oder entschieden werden, wenn die Sondenernährung direkt bevorsteht (siehe auch Ernährungsunterstützung für sterbende oder schwer demente Patienten).
Patienten, die geschwächt sind oder dahinsiechen, können mehrere Wochen mit sehr wenig Flüssigkeit und ohne Nahrung am Leben bleiben. Angehörige sollten verstehen, dass die Unterbrechung der Flüssigkeitszufuhr nicht den sofortigen Tod bedeutet und den Tod nicht beschleunigt, sofern der Patient nicht daran interessiert ist, durch den Mund zu trinken, oder dies nicht mehr kann.
Wiederbelebung
Die Wiederbelebung eines Patienten, dessen Herz und Lunge nicht mehr arbeiten (Herz-Lungen-Wiederbelebung [HLW]), umfasst Maßnahmen wie Herzdruckmassage, Mund-zu-Mund-Beatmung, Medikamente und Elektroschocks. HLW ist die einzige, im Krankenhaus automatisch eingeleitete Maßnahme, es sei denn, der Patient hat im Voraus etwas anderes verfügt (Anordnung zum Verzicht auf Wiederbelebung (VaW)). Wiederbelebungsmaßnahmen können durch Versorgungspläne, sei es durch eine formale Patientenverfügung oder durch eine Vereinbarung zwischen Patient (oder der Person, die gesundheitliche Entscheidungen für den Patienten zu treffen bevollmächtigt ist, wenn der Patient dazu nicht mehr imstande ist) und Arzt, untersagt werden. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, nimmt der Arzt die VaW-Anweisung in die Krankenakte des Patienten auf.
Da eine HLW einen Patienten bestenfalls in den Zustand versetzt, in dem er sich kurz vor dem Herzstillstand befand, empfiehlt sie sich nicht für Patienten, die im Sterben liegen und bei denen der Herzstillstand einfach das Sterbeereignis darstellt. Die überwiegende Mehrheit solcher Patienten bleibt die HLW erfolglos. Die wenigen, die darauf reagieren, überleben nur kurz, ohne das Bewusstsein vollständig wiederzuerlangen.
Die Entscheidung, auf HLW zu verzichten, ist für die meisten Menschen sinnvoll, die bald sterben werden.
Standort
Sterbende und ihre Angehörigen ziehen es oft vor, ihre letzten Tage zu Hause – in familiärem, unterstützendem Umfeld – und nicht im Krankenhaus zu verbringen. In diesem Fall müssen alle Betreuer daran erinnert werden, dass sie im Fall sich verschlechternder Symptome, die den baldigen Eintritt des Todes ankündigen, nicht den Rettungswagen anrufen sollen (siehe Wenn der Tod naht). Bei Patienten, die im Krankenhaus sind, kann das Personal den Angehörigen helfen, die Rückkehr des Patienten ins eigene Heim mit allen für einen angenehmen Aufenthalt erforderlichen Vorkehrungen wie Medikamenten und Krankenhausbett vorzubereiten. Falls der Krankenhausaufenthalt bevorzugt wird oder unvermeidbar ist, ist es besonders wichtig, die Verfügung des Patienten über unerwünschte lebenserhaltende Maßnahme zu haben.
Entscheidungsmitteilung
Am besten ist es, Wünsche hinsichtlich Sterbebegleitung rechtzeitig vor dem Eintritt einer Krise zu äußern und nicht zu warten, bis die Entscheidungen dringlich werden. Solche frühzeitigen Gespräche sind sehr wichtig, weil die Krankheit die Menschen später oft daran hindert, ihre Wünsche klar zu äußern und zu erklären. Angehörigen widerstrebt es oft, lebensverlängernde Maßnahmen ohne eine diesbezügliche deutliche Anweisung des Patienten abzulehnen. Wünsche hinsichtlich Sterbebegleitung werden in schriftlichen Vorausverfügungen festgehalten und können die Form rechtlich vollstreckbarer Anordnungen haben.
Außerdem beschäftigen sich immer mehr staatliche und kommunale Programme mit lebenserhaltenden Notfallmaßnahmen für Patienten mit fortgeschrittener Erkrankung zusätzlich zur Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW). In den Vereinigten Staaten werden Programme zu übertragbaren medizinischen Anweisungen auf Landesebene umgesetzt und häufig als Arztanweisungen für lebenserhaltende Maßnahmen (provider orders for life-sustaining treatment, POLST) bezeichnet (siehe www.polst.org). Solche medizinischen Anweisungen werden normalerweise empfohlen, damit das Notfallpersonal weiß, was in einer dringenden Situation zu tun ist.
Auch ohne schriftliche Verfügungen kann jedoch ein Gespräch zwischen Patient, Angehörigen und medizinischen Fachkräften über die optimale oder gewünschte medizinische Versorgung eine wichtige Orientierungshilfe für später sein, wenn der Patient nicht mehr in der Lage ist, solche Entscheidungen zu treffen. Es ist immer besser, solch ein Gespräch rechtzeitig im Voraus zu führen.