Die meisten Menschen haben das gesetzlich verbriefte Recht, selbst über ihre medizinische Versorgung zu entscheiden. Bei schlechtem Gesundheitszustand kann jedoch die Fähigkeit eines Menschen, sein Entscheidungsrecht auszuüben, beeinträchtigt sein.
Durch rechtzeitige Überlegung und Planung können diese Rechte abgesichert werden. Plötzliche oder chronische Krankheit kann hochgradige Schwäche und Verwirrung verursachen, die einen Menschen verletzlich macht und zu unfreiwilligem Kontrollverlust führen kann. Persönliche Angelegenheiten regeln, Wünsche mitteilen und sicherstellen, dass diese Wünsche respektiert werden, kann für einen körperlich oder mental beeinträchtigten Menschen womöglich schwierig sein. Erwachsene jeden Alters können Vorkehrungen treffen, um sich gegen den Verlust der Kontrolle über ihre medizinische Versorgung zu schützen. Diese Vorkehrungen sind insbesondere für ältere Menschen wichtig.
Für gesundheitsbezogene persönliche Angelegenheiten sind die schriftlichen Vorausverfügungen das wichtigste Planungsinstrument. Dazu kann eine Patientenverfügung, eine Vollmacht für medizinische Angelegenheiten oder beides gehören. Für Finanz- und Vermögensfragen sind die wichtigsten Planungsinstrumente eine Finanzvollmacht, ein Testament und in einigen Fällen eine widerrufliche Treuhandverwaltung (oder eine lebenslängliche Treuhandverwaltung). Zusammen helfen diese rechtlichen Instrumente, Vermögens- und Gesundheitsentscheidungen zu treffen und sie nach den Wünschen des Betroffenen zu regeln, wenn dieser nicht mehr in der Lage ist, diese Entscheidungen selbst zu treffen.
Schriftliche Vorausverfügungen sollten ein wohlüberlegtes Gespräch zwischen dem Betroffenen und den ihm nahestehenden Menschen über Werte, Prioritäten und Präferenzen im Fall einer schweren Krankheit widerspiegeln. Die Wirksamkeit einer schriftlichen Vorausverfügung ist direkt proportional zur Sorgfalt und Gründlichkeit des Gesprächs, auf dem sie beruht. Die US-Gesetze bezüglich der Vorausverfügungen unterscheiden sich je nach Bundesstaat, jedoch erlauben alle 50 Bundesstaaten die Willensäußerung der Patienten hinsichtlich ihrer Sterbebegleitung im Fall einer unheilbaren Krankheit. Des Weiteren ist es den Patienten gestattet, einen Vertreter zu ernennen, der Entscheidungen für den Patienten trifft, wenn sich dieser nicht selbst mitteilen kann.
Die Gesundheitsdokumente können ohne die Mitwirkung eines Anwalts erstellt werden. Ein Anwalt kann jedoch hilfreich sein, insbesondere wenn die Wünsche des Betroffenen komplex sind oder die Angehörigen diesen Wünschen wahrscheinlich nicht zustimmen.