Während der Schwangerschaft kommt es mitunter zu Erkrankungen, die einen chirurgischen Eingriff erfordern. Vor allem im Bauchbereich erhöhen größere Operationen das Risiko vorzeitiger Wehen und können besonders in frühen Schwangerschaftsphasen eine Fehlgeburt auslösen. Aus diesem Grund werden Operationen gewöhnlich hinausgezögert, sofern dies möglich ist. Ist ein operativer Eingriff notwendig, sollte dieser ohne Verzögerung vorgenommen werden. In der Regel ist die Durchführung einigermaßen sicher.
Blinddarmentzündung
Bei einer Blinddarmentzündung während der Schwangerschaft wird sofort operiert, und der Wurmfortsatz wird entfernt (Appendektomie), denn ein Blinddarmdurchbruch wäre lebensgefährlich. Das Risiko einer Schädigung des Fötus oder einer Fehlgeburt ist bei einer Appendektomie nicht hoch. Allerdings ist eine Blinddarmentzündung während der Schwangerschaft schwerer zu diagnostizieren. Die damit einhergehenden krampfartigen Schmerzen ähneln Gebärmutterkontraktionen, die in der Schwangerschaft häufig auftreten. Zudem verschiebt sich der Blinddarm mit der Zeit im Bauch nach oben, sodass der Schmerz nicht mehr dort auftritt, wo man ihn erwartet.
Stellt die Frau Symptome fest, die auf eine Blinddarmentzündung hinweisen, sollte sie ihren Arzt darüber informieren. Zu diesen Symptomen gehören Bauchschmerzen, die länger als 6 Stunden anhalten, insbesondere wenn diese von Übelkeit und Erbrechen begleitet werden.
Gallenblasenerkrankung
Entzündet sich die Gallenblase (gewöhnlich aufgrund von Gallensteinen, welche die Gallenblase blockieren), werden Analgetika zur Schmerzlinderung und Flüssigkeit über einen Venenkatheter verabreicht. Die Frauen dürfen keine Nahrung zu sich nehmen, bis die Entzündung ausgeheilt ist.
Kommt es zu einer Infektion, werden den Frauen Antibiotika verabreicht. Stellt sich keine Verbesserung ein, wird ein operativer Eingriff durchgeführt.
Ovarialzyste
Nicht krebsartige (gutartige) Eierstockzysten treten häufig in der Frühschwangerschaft auf.
Eine Eierstockzyste, die im Verlauf der Schwangerschaft nicht wieder verschwindet, wird gewöhnlich erst nach der 14. Schwangerschaftswoche operiert. Die Zyste kann Hormone produzieren, welche die Schwangerschaft aufrechterhalten, und verschwindet häufig ohne Behandlung.
Wenn sich eine Zyste oder eine andere Geschwulst vergrößert, sehr druckempfindlich ist oder gewisse Merkmale aufweist (mittels Ultraschall erkennbar), muss jedoch unter Umständen vor der 14. Woche eine Operation durchgeführt werden. Eine solche Geschwulst kann krebsartig sein.
Mechanischer Darmverschluss
Während einer Schwangerschaft kann ein Darmverschluss (Blockierung des Darms) schwerwiegende Folgen haben. Wenn es zu einer Gangrän und einer Bauchfellentzündung (Entzündung der Membranen, die den Bauchraum auskleiden) kommt, kann die Frau ihr Kind verlieren und in Lebensgefahr geraten.
Bei Symptomen, die auf einen Darmverschluss hindeuten, wird daher gewöhnlich schnell operiert, insbesondere wenn eine Bauchoperation oder Entzündung im Bauchbereich vorausgegangen ist. Symptome eines Darmverschlusses umfassen krampfartige Bauchschmerzen, Appetitverlust, Blähungen, Erbrechen, starke Verstopfung oder starken Durchfall sowie bisweilen Fieber.