Professional edition active

Neurofibromatose

Typ

Kriterien

Neurofibromatose Typ 1 (NF1)

Wenn ein Elternteil des Patienten an NF1 erkrankt ist und mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllt, wird die Diagnose NF1 gestellt.

Wenn bei dem Patienten kein Elternteil mit NF1 diagnostiziert wurde, müssen 2 der folgenden Punkte vorliegen:

  • 6 Café-au-lait-Makula > 5 mm im größten Durchmesser bei präpubertären Patienten und > 15 mm im größten Durchmesser bei postpubertären Patienten

  • Sommersprossen in der Achsel oder Leiste

  • 2 Neurofibrome jeglicher Art oder 1 plexiformes Neurofibrom

  • Optikusgliom

  • 2 durch Spaltlampenuntersuchung identifizierte Lisch-Knoten (Iris-Hamartome) oder 2 Anomalien der Aderhaut

  • Eine ausgeprägte knöcherne Läsion (z. B. Keilbeindysplasie, anterolaterale Beugung der Tibia, Pseudarthrose eines langen Knochens)

  • Eine heterozygote pathogene NF1-Variante mit einem Anteil von 50% Variantenallelen in scheinbar normalem Gewebe (z. B. weiße Blutkörperchen)

NF2-assoziierte Schwannomatose (NF2)

1 der folgenden Möglichkeiten:

  • Bilaterale vestibuläre Schwannome

  • Eine identische pathogene NF2-Variante bei mindestens 2 anatomisch unterschiedlichen NF2-verwandten Tumoren (Schwannom, Meningeom und/oder Ependymom)

ODER

Hauptkriterien (2 der folgenden):

  • Einseitiges vestibuläres Schwannom

  • Verwandte ersten Grades (außer Geschwister) mit NF2

  • 2 Meningeome

  • Pathogene NF2-Variante in einem nicht betroffenen Gewebe (z. B. Blut)

ODER

Ein Hauptkriterium und zwei der folgenden Nebenkriterien:

  • Kann doppelt gezählt werden*: Ependymom, Meningeom†, nichtvestibuläres Schwannom

  • Kann nur einmal gezählt werden‡: Juveniler subkapsulärer oder kortikaler Katarakt, Netzhaut-Hamartom, epiretinale Membran bei einer Person < 40 Jahre alt, einzelnes Meningeom

  • Muster der genetischen Veränderungen in nicht betroffenem Gewebe und in Tumorgewebe bei NF2

Non-NF2-Schwannomatose (Schwannomatose)

SMARCB1- und LZTR1-bezogene Schwannomatose (1 der folgenden):

  • ≥ 1 pathologisch bestätigtes Schwannom oder hybrider Nervenscheidentumor und eine pathogene Variante von SMARCB1 oder LZTR1 in einem nicht betroffenen Gewebe (z. B. Blut)

  • Eine gemeinsame pathogene Variante von SMARCB1 oder LZTR1 bei 2 Schwannomen oder hybriden Nervenscheidentumoren

22q-verwandte Schwannomatose (alle der folgenden):

  • Der Patient erfüllt nicht die Kriterien für eine NF2-, SMARCB1- oder LZTR1-bedingte Schwannomatose und hat keine pathogene Keimbahnvariante von DGCR8

  • Verlust der Heterozygotie der gleichen Chromosom 22q-Marker bei 2 anatomisch unterschiedlichen Schwannomen oder hybriden Nervenscheidentumoren

  • Eine andere pathogene NF2-Variante in jedem Tumor, die in nicht betroffenem Gewebe nicht erkannt werden kann

Schwannomatose, nicht anderweitig spezifiziert (beide der folgenden, keine genetischen Tests durchgeführt):

  • ≥ 2 durch Bildgebung bestätigte nichtintradermale Schwannome

  • ≥ 1 pathologisch bestätigtes Schwannom oder Hybridscheidentumor

* Diese Kriterien können doppelt gezählt werden (d. h. 2 unterschiedliche Schwannome zählen als 2 Nebenkriterien).

† Multiple Meningeome qualifizieren als Hauptkriterien.

‡ Diese Kriterien können nur einmal gezählt werden (d. h. beidseitige kortikale Katarakte zählen als 1 Nebenkriterium).

Data from Legius E, Messiaen L, Wolkenstein P, et al: Revised diagnostic criteria for neurofibromatosis type 1 and Legius syndrome: An international consensus recommendation. Genet Med 23(8):1506-1513, 2021. doi: 10.1038/s41436-021-01170-5, and from Children’s Tumor Foundation (CTF): Diagnostic criteria for schwannomatosis: 2022 Update for neurofibromatosis type 2 (NF2) and schwannomatosis. Aufgerufen am 8.08.23.

In diesen Themen