Eine anderen zugefügte artifizielle Störung ist die Verfälschung der Manifestationen einer Krankheit bei einer anderen Person, in der Regel durch Pflegepersonal gegenüber jemanden, der sich in ihrer Obhut befindet, ausgeführt.
(Siehe auch Übersicht über Somatisierung und Auf sich selbst bezogene artifizielle Störung.)
Früher war diese Störung als artifizielle Störung durch einen Stellvertreter oder als Münchhausen-by-proxy-Syndrom bekannt. Bei einer artifiziellen Störung, die einem anderen, Menschen zugefügt wird, erzeugen in der Regel Betreuungspersonen (wie z. B. Eltern) absichtlich körperliche oder psychologische Symptome oder Beschwerden bei einer Person in ihrer Obhut (in der Regel ein Kind) oder verfälschen diese und nicht bei sich selbst (wie bei der auf sich selbst bezogener artifiziellen Störung) (1).
Die Pflegeperson fälscht die Krankengeschichte und kann das Kind mit Medikamenten (verschreibungspflichtigen und/oder illegalen) oder anderen Mitteln verletzen oder Blut oder bakterielle Verunreinigungen in Urinproben einbringen, um eine Krankheit vorzutäuschen. Der Betreuer nimmt medizinische Versorgung für das Kind in Anspruch und scheint tief besorgt und beschützend zu sein (1). Das Kind hat typischerweise eine Anamnese mit häufigen Klinikaufenthalten, in der Regel aufgrund einer Vielzahl von unspezifischen Symptomen, aber keine klare Diagnose. Kindliche Opfer können schwer krank sein und manchmal sterben.
Eine artifizielle Störung, die einer anderen Person zugeschrieben wird, ist in der Regel schwer zu erkennen, insbesondere wenn die Anamnese der Betreuungsperson plausibel ist (z. B. Bericht über Fieber bei einem Säugling) und/oder die geschädigte Person nonverbal ist.
Hinweis
1. Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders, 5th edition, Text Revision (DSM-5-TR). American Psychiatric Association Publishing, Washington, DC, 2022, pp 367-370.